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§ 1 Name und Sitz des Clubs
1. Der Club führt den Namen KSC Fanclub Nordrudel. Er wurde am 14.
März 2009 gegründet.
2. Der Club ist überregional und hat daher keinen Sitz.
§ 2 Zweck des Clubs
1. Der Zweck von Nordrudel ist es, Fußballfreunde vom Karlsruher SC zusammenzuführen
(vor allem im norddeutschen Raum) und ihnen eine gemeinsame Plattform zur
Kommunikation zu bieten.
§ 3 Haftung
1. Der Club haftet nicht für Schäden oder Verluste, die Mitglieder
verursachen.
2. Der Club haftet auch in keinem Falle für Schäden, die Personen bei einer
beliebigen Veranstaltung des Clubs (insbesondere bei dem Besuch der Heim-
und Auswärtsspiele) erleiden.
§ 4 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des KSC Fanclubs Nordrudel können alle werden, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben.
2. Die Anmeldung zur Aufnahme kann über PN, E-Mail oder Foren-Beitrag
erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Durch die Aufnahme
wird das Mitglied auf die Satzung verpflichtet.
3. Die Mitgliedschaft wird beendet:
a.) durch schriftlichen Austritt gegenüber dem Vorstand des Fanclubs, der
nicht begründet werden muss.
b.) durch Ausschluss bei grobem Verstoß gegen die Satzungen des Clubs oder
gegen die Stadionordnungen.
4. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied
gegen die Ziele und Interessen des Clubs schwer verstoßen hat oder die
Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt.
§ 5 Die Mitgliederversammlung
1. Eine Mitgliederversammlung findet in sehr unregelmäßigen Abständen nach
Vereinbarung des Vorstands ab. Der genaue Termin wird den Mitgliedern
jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Jedes Mitglied kann
Tagesordnungspunkte vorschlagen.
2. Alle Clubmitglieder können mit je einer Stimme an der
Mitgliederversammlung teilnehmen.
3. Der Vorsitz der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorstand. Die
Versammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts
anderes vorschreibt. Eine Änderung der Satzung benötigt eine 2/3
Mehrheit.
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die ordentliche Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme und Abstimmung
bei den Mitgliederversammlungen sowie zur Stellung von Anträgen. Jedes
Mitglied hat eine Stimme.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung einzuhalten und die
Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen.
§ 7 Organe des Fanclubs
1. Die Organe des Fanclubs sind:
a.) Der Vorstand
b.) Die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand
1.
Der Vorstand besteht aus 3 Personen und wird gewählt.
2. Der Vorstand beschließt über alle Clubangelegenheiten, soweit sie nicht
eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bedürfen.
3. Er führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
§ 9 Allgemeines
1.
Mit der Mitgliedschaft in diesem Club erkennt das Mitglied die Satzung ohne
Widerspruch an, dies erstreckt sich zusätzlich auf die nachfolgend
genannten Punkte.
2. Ein Verstoß gegen die Satzung, insbesondere ein Verstoß gegen die
nachfolgenden Punkte führt umgehend zum Ausschluss aus dem Club.
a.) Das Mitglied erklärt, dass es nicht Mitglied in einer rechts- oder
linksradikalen Organisation, Partei oder sonstigem Zusammenschluss
ist.
b.) Das Mitglied erklärt, dass es sich bei Aufenthalt im Stadion (zu Hause,
wie auch auswärts), sowie auf der An- und Abfahrt zum Stadion an die geltenden
Regeln und gesetzlichen Bestimmungen hält.
c.) Das Mitglied hat sich in der Öffentlichkeit, insbesondere im Stadion,
aber auch im Internet (Forum, Chat) so zu verhalten, so dass dem Club kein
Imageverlust entsteht.
Nordrudel, im März 2009
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